Für Fragen oder Terminvereinbarungen erreichen Sie uns unter:

 

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Beratungszeiten nach Vereinbarung.

Fördermöglichkeiten unserer Leistungen

Förderung durch gesetzliche Krankenkassen nach §20a und b SGB V - Betriebliche Gesundheitsförderung

 

Fördermöglichkeiten bestehen hier unter anderem für die folgenden Module:

 

- Rückenkurse, Herz-Kreislauf-Training

- Pilotprojekte für umfangreichere Konzepteinführungen

- Seminare im Bereich Stressbewältigung

 

Förderhöhe: Die Höhe der Kostenübernahme wird von den einzelnen Krankenkassen festgelegt.

 

Wir beraten Sie gerne und unverbindlich über mögliche Fördermöglichkeiten von Gesundheitsmaßnahmen in Ihrem Unternehmen!