Förderung durch gesetzliche Krankenkassen nach §20a und b SGB V - Betriebliche Gesundheitsförderung
Fördermöglichkeiten bestehen hier unter anderem für die folgenden Module:
- Rückenkurse, Herz-Kreislauf-Training
- Pilotprojekte für umfangreichere Konzepteinführungen
- Seminare im Bereich Stressbewältigung
Förderhöhe: Die Höhe der Kostenübernahme wird von den einzelnen Krankenkassen festgelegt.
Wir beraten Sie gerne und unverbindlich über mögliche Fördermöglichkeiten von Gesundheitsmaßnahmen in Ihrem Unternehmen!